Kennzeichnung
Ab 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in ANIS registriert sein. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.Welpen müssen schon ab Anfang 2006 von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Chip (Transponder) versehen und in ANIS registriert werden. Halter und Halterinnen von älteren Hunden haben dafür noch ein Jahr Zeit, bis Ende 2006. Wer seinen Hund bereits vor 2006 markiert hat – mit einem Chip oder einer Tätowierung – braucht nur noch über seinen Tierarzt die Registrierung in ANIS. Eine Neu-Kennzeichnung ist nicht nötig.